Die Verpachtung eines ganzen Gewerbebetriebs führt zur Einstellung der werbenden betrieblichen Tätigkeit des bisherigen Betriebsinhabers. Das bedeutet aber nicht, dass hierin bereits notwendigerweise eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 EStG zu sehen ist, sodass die im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven versteuert werden müssten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-18 |
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