Die in früheren Jahren herangezogenen Kriterien haben nicht in einem ausreichenden Maße eine zufriedenstellende und dem rechtsstaatlichen Gebot der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung gerecht werdende Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb ermöglicht. Der BFH hat in seiner neueren Rechtsprechung auf noch offene Fragen reagiert und nicht nur alte, sondern auch weiterentwickelte Kriterien für die Lösung der Fragen zur Abgrenzung angeboten. Das zeigt sich deutlich dadurch, das „Bild des Gewerbebetriebs“ durch Orientierung an unmittelbar der Lebenswirklichkeit entlehnten Berufsbildern zu konturieren und im Rahmen der Neuausrichtung durch eine stärkere Betonung der Professionalität der Wertpapiergeschäfte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-26 |
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