Der BFH hat vor Umstellung auf das so genannte „Werkstorprinzip“ entschieden, dass Parkgebühren mit den Pauschbeträgen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG abgegolten sind. Für die unentgeltliche oder verbilligte Zurverfügungstellung eines Parkplatzes durch den Arbeitgeber und den Ersatz von Parkgebühren für das Abstellen eines Kraftfahrzeugs während der Arbeitszeit gilt nach Verwaltungsauffassung Folgendes: Stellt der Arbeitgeber für das Abstellen des Fahrzeugs während der Arbeitszeit eine Parkmöglichkeit unentgeltlich zur Verfügung, so handelt es sich insoweit um eine lohnsteuerfreie Annehmlichkeit. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber selbst Park- oder Einstellplätze von einem Dritten anmietet und sie seinen Arbeitnehmern unentgeltlich überlässt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2007.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-03-09 |
Seiten 87 - 90
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