Kirsch und Weber haben sich vor einiger Zeit mit der handelsrechtlichen Bilanzierung von Nachwuchsspielern im deutschen Profifußball beschäftigt. Sie sehen die Relevanz durch das BilMoG, das für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in § 248 Abs. 2 HGB im gewissen Umfang ein Aktivierungswahlrecht einräumt. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem selbsterstellten Spielerwert um einen dem Grunde nach aktivierungsfähigen Vermögensgegenstand handelt. Durch den bilanziellen Ausweis unter Nutzung des Wahlrechtes können der Ertragsausweis durch Aufwandsverlagerung in die Zukunft und der Verschuldungsgrad verbessert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.08.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-31 |
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