Mit dem unter den Voraussetzungen des BMF-Schreibens vom 27. März 2003 IV A 6-S 2140-8/03 (BStBl I 2003, 240; ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009 IV C 6-S 2140/07/10001-01, BStBl I 2010, 18; sog. Sanierungserlass) vorgesehenen Billigkeitserlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Steuer verstößt das BMF gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.
BFH-Beschluss vom 28. November 2016 – GrS 1/15 (BFH-Vorlagebeschluss vom 25. März 2015 – X R 23/13; BFHE 249, 299, BStBl II 2015, 696)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-04 |
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