Die Situation im Umfeld gesetzlicher Aufzeichnungsgrundlagen und deren Vollzug in Betrugsbekämpfung und Betriebsprüfung bei Registrierkassen und Kassensystemen in Deutschland und Österreich ist durchaus vergleichbar – nicht zuletzt aufgrund der weitgehend ähnlichen Rechtslage, die sich aus dem gemeinsamen Ursprung (§§ 162, 208 der Reichsabgabenordnung) herleitet. Registrierkassen und Kassensysteme sind planetenweit aus steuerlicher Sicht betrachtet ein Hochrisikogebiet. Österreich hat in der Kassenrichtlinie 2012 die Vorgaben für eine ordnungsmäßige Kassennutzung durch die Steuerpflichtigen bei Erfassung der Geschäftsvorfälle klar gestellt und überwacht deren Einhaltung durch Kontrollen mittels Kassennachschauen der neuen Finanzpolizei. Damit wird als Grundvoraussetzung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit nicht mehr nur die Prüfungsfähigkeit von Daten aus der Vergangenheit, angesehen sondern auch in entscheidendem Ausmaß die Kontrollierbarkeit von Systemen samt den mit diesen erzeugten Daten in der unmittelbaren Gegenwart in Echtzeit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-01-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: