Bisher war die Systematik der gesetzlichen Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG vergleichsweise einfach: Entweder der Steuerpflichtige legte ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor und wies die auf das im Betriebsvermögen gehaltene Fahrzeug entfallenden Gesamtaufwendungen durch Belege nach, oder der private Nutzungsanteil wurde pauschal mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich der Umsatzsteuer p.m. angesetzt. Nunmehr hat der Gesetzgeber die Anwendung dieser sog. 1 %-Regelung auf Kraftfahrzeuge mit einem betrieblichen Nutzungsanteil von über 50 % begrenzt. Durch Einfügung dieses weiteren Tatbestandsmerkmals werden zukünftig die Argumentationslinien in der Außenprüfung „auf beiden Seiten des Tisches“ nicht unerheblich verschoben. Da die gesetzliche Neuregelung bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2006 Anwendung findet, besteht Anlass genug, sich bereits jetzt mit ihr auseinanderzusetzen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2007.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-03-09 |
Seiten 83 - 86
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