Bedingt durch das Urteil des BFH v. 29.11.2017 sind Problemfelder in Bezug auf den Umfang einer notwendigen Einbringung von Vermögen in den neuen Rechtsträger entstanden. Vielfach wird eine Unternehmensstrukturänderung in der Form angestrebt, dass Grundstücke nicht auf den neuen Rechtsträger übergehen sollen. Hier gelten für die Einbringung in eine Personengesellschaft andere Grundsätze als bei einer Einbringung in eine Kapitalgesellschaft. Zusätzlich stellt die Problematik, ob die gewollte Buchwertumwandlung dann scheitert, wenn die notwendige Behandlung eines Wirtschaftsguts als Betriebsvermögen oder Sonder-Betriebsvermögen zum Zeitpunkt der Umwandlung – versehentlich – nicht erfolgte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-07 |
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