Mit § 42g EStG ist durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.2013 die Lohnsteuer-Nachschau neu in das EStG eingefügt worden. Die Änderung ist zum 30.6.2013 in Kraft getreten.
Mit der Nachschau beauftragte Amtsträger der Finanzbehörden (regelmäßig Lohnsteuer-Außenprüfer) können ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer zeitnah Sachverhalte aufklären zu können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.02.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-03 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: