Zuwendungen sind nicht oder nur bedingt rückzahlbare Geldleistungen, die ein Zuwendungsgeber zur Förderung eines in seinem Interesse liegenden Zwecks an ein Unternehmen leistet. Steuerpflichtige Zuwendungen werden als Zuschüsse, nicht steuerpflichtige Zuwendungen als Zulagen bezeichnet. Im Hinblick auf den Zuschussgeber werden öffentliche und private Zuschüsse unterschieden. Hinsichtlich der Buchung und Bilanzierung von Zuschüssen ist zu unterscheiden, ob diese zu Investitionen (Investitionszuschüsse) oder zu Aufwendungen gewährt werden (Aufwands- bzw. Ertragszuschüsse). In einer weiteren Systematik wird zwischen echten und unechten Zuschüssen unterschieden. Ein echter Zuschuss ist dann gegeben, wenn die Gewährung nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer Leistung des Zuschussgebers steht. Investitionszuschüsse, soweit für den nachfolgenden Beitrag bedeutsam, sind Geldleistungen der öffentlichen Hand, die ohne unmittelbare wirtschaftliche Gegenleistung des Empfängers erfolgen. Es handelt sich somit um echte Zuschüsse. Die Unterscheidung zwischen echtem und unechtem Zuschuss ist insbesondere steuerlich von Bedeutung. Gegenstand des nachstehenden Beitrags ist die buch- und bilanzmäßige Behandlung von öffentlichen Zuschüssen für Investitionen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-05 |
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