Ist eine GmbH neben ihren Gesellschaftern an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt und nimmt sie an einer Kapitalerhöhung bei jener Gesellschaft nicht teil, so kann dieses Verhalten nur dann zu einer vGA führen, wenn die GmbH für ihr Recht zum Bezug neuer Anteile ein Entgelt hätte erzielen können.
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
EStG § 4 Abs. 1
BFH-Urteil vom 15. Dezember 2004 – I R 6/04
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-05-01 |
Seiten 151 - 152
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