Ungeachtet einer bestehenden Außenverpflichtung (hier: Räumung eines Baustellenlagers bei Vertragsende) ist ein Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) dann ausgeschlossen, wenn die Verpflichtung in ihrer wirtschaftlichen Belastungswirkung von einem eigenbetrieblichen Interesse vollständig „überlagert“ wird.
(redaktioneller Leitsatz)
BFH-Urteil vom 22. Januar 2020 – XI R 2/19
(Vorinstanz: FG Münster, Urteil vom 5. Dezember 2018 – 13 K 2688/15 K)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.08.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-04 |
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