Mit der vom VI. Senat offen gelassenen Frage des Zuflusses musste sich der IX. Senat bei der Leistung für eine Direktversicherung beschäftigen.
Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem er seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt.
EStG § 40b Abs. 1 und 2; § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 3.
BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 – IX R 7/05
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.12.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-12-01 |
Seiten 370 - 371
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: