Die gemäß § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV a. F. erforderliche Angabe des Bestimmungsorts ergibt sich nur dann aus der für die Lieferung ausgestellten Rechnung, wenn von einer Beförderung zu dem in der Rechnung angegebenen Unternehmensort des Abnehmers auszugehen ist.
UStG 2005 § 6a Abs. 3, § 6a Abs. 4, UStDV § 17a Abs. 2 Nr. 2, § 17c UStDV 2005, UStG VZ 2007, UStG VZ 2008
BFH-Urteil vom 10. August 2016 – V R 45/15
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-03 |
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