Es ist geklärt, dass Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur begrenzt abziehbar ist, wenn dem Steuerpflichtigen keinerlei durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen zugehen (gegen BMF-Schreiben – Nichtanwendungserlass – vom 15. Februar 2010, DStR 2010, 331).
EStG § 3c Abs. 2
BFH-Beschluss vom 18. März 2010 – IX B 227/09
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-29 |
Seiten 208 - 210
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