Im Falle der Realteilung einer – ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelnden – (freiberuflichen) Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich besteht keine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz nebst Übergangsgewinnermittlung, wenn die Buchwerte fortgeführt werden und die Mitunternehmer unter Aufrechterhaltung der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung ihre berufliche Tätigkeit in Einzelpraxen weiterbetreiben.
EStG § 4 Abs. 3, § 16 Abs. 3 Satz 2, § 18 Abs. 3 Satz 2; UmwStG § 24
BFH-Urteil vom 11. April 2013 – III R 32/12
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.10.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-23 |
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