Der Verzicht gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG kann auch teilweise für einzelne Flächen eines Mietobjekts wirksam sein, wenn diese Teilflächen eindeutig bestimmbar sind.
§ 9 Abs. 2 Satz 1 UStG
BFH – Urteil vom 24. April 2014 – V R 27/13
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-28 |
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