Ein Steuerbescheid kann auch dann nach § 174 Abs. 4 AO geändert werden, wenn die Änderungsmöglichkeit vor Erlass des erstmaligen Steuerbescheids eingetreten ist.
AO § 174
BFH-Urteil vom 28. Januar 2009 – X R 27/07
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-04-10 |
Seiten 117 - 119
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