Wer als Unternehmer auf eigene Rechnung Telefonkarten erwirbt und diese an seine Kunden veräußert, kann auch dann selbst eine Telekommunikationsleistung ausführen, wenn er nach seinen AGB lediglich als Vermittler auftreten will.
UStG 2005 § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 3 Abs. 9, § 3 Abs. 11, § 3a Abs. 4 Nr. 11, EGRL 112/2006 Art 24 Abs. 2, § 177 BGB, § 179 BGB
BFH-Urteil vom 10. August 2016 – V R 4/16
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-03 |
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