Erwirbt ein Steuerpflichtiger von einem Dritten eine Eigentumswohnung und nimmt anschließend bei einem nahen Angehörigen zur Finanzierung des Erwerbs ein dem Fremdvergleich nicht entsprechendes Darlehen auf, so liegt darin allenfalls die unentgeltliche Zuwendung der Darlehenssumme, aber keine mittelbare Grundstücksschenkung (Leitsatz nicht amtlich)
EigZulG §§ 1, 2; HGB § 255 Abs. 1; EStG § 12.
BFH-Urteil vom 1. März 2005 IX R 70/03
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-07-01 |
Seiten 207 - 208
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