Der Steuervergütungsanspruch nach § 18 Abs. 9 UStG 1993 i.V.m. §§ 59 ff. UStDV 1993 beruht auf einer „Festsetzung der Umsatzsteuer“ i.S. des § 233a Abs. 1 Satz 1 AO und ist deshalb nach näherer Maßgabe des § 233a AO zu verzinsen.
UStG 1993 § 15, § 16, § 18 Abs. 1 bis 4, § 18 Abs. 9; UStDV 1993 §§ 59 ff.; AO § 37 Abs. 1, § 150 Abs. 1, § 155 Abs. 1, § 155 Abs. 6 a.F., § 167 Abs. 1, § 168, § 233a; EGV Art. 52, 58, 59; EG Art. 43, 48, 49
BFH-Urteil vom 17. April 2008 – V R 35/05
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-12-10 |
Seiten 355 - 357
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