Die Verrechnung von Insolvenzforderungen des Finanzamts mit einem aus der Honorarzahlung an einen vorläufigen Insolvenzverwalter resultierenden Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners ist, sofern bei Erbringung der Leistungen des vorläufigen Insolvenzverwalters die Voraussetzungen des § 130 InsO oder des § 131 InsO vorgelegen haben, unzulässig (Änderung der Rechtsprechung).
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 129, § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 131 Abs. 1 Nr. 1, § 140 Abs. 3, § 140 Abs. 1; UStG § 15, § 16 Abs. 2; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4.
BFH-Urteil vom 2. November 2010 – VII R 6/10
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-11 |
Seiten 86 - 90
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