PBefG § 21, § 22, § 46 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3, § 47 Abs. 1, § 49 Abs. 4, § 51 Abs. 1 Nr. 1, § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c; Richtlinie 77/388/ EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a; Richtlinie 2006/112/EG Art. 98 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 11, § 12 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b; FGO § 118 Abs. 2, § 126 Abs. 2, § 135 Abs. 2
Für die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist es unbeachtlich, wenn der Unternehmer die Personenbeförderungsleistung nicht selbst durchführt, sondern durch einen Subunternehmer durchführen lässt.
BFH-Urteil vom 23. September 2015 – V R 4/15
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-02 |
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