1. Aufgrund der Neuregelung des Verpflegungsmehraufwands ab 1996 hat ein Steuerpflichtiger bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit einen Rechtsanspruch darauf, dass die gesetzlichen Pauschbeträge berücksichtigt werden.
2. Zu den einzelnen Kostenarten bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung.
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, § 9 Abs. 5, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5.
BFH-Urteil vom 4. April 2006 – VI R 44/03
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-07-01 |
Seiten 229 - 231
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