Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i.S. von § 17 EStG, die auf Zeiträume nach Veräußerung der Beteiligung oder Auflösung der Gesellschaft entfallen, können ab dem Veranlagungszeitraum 1999 wie nachträgliche Betriebsausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden (Änderung der Rechtsprechung).
EStG (2001) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1
BFH-Urteil vom 16. März 2010 – VIII R 20/08
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-04 |
Seiten 293 - 296
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