1. Die nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbare Umsatzsteuer ist bei Anwendung der 1%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) nach umsatzsteuerrechtlichen Maßstäben zu ermitteln.
2. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche festgesetzte Umsatzsteuer an, denn Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid stehen mangels entsprechender gesetzlicher Grundlagen nicht im Verhältnis Grundlagenbescheid – Folgebescheid.
3. Die nach § 12 Nr. 3 EStG erforderliche Hinzurechnung der Umsatzsteuer hat auf den Zeitpunkt der Entnahme zu erfolgen (Bestätigung der Rechtsprechung).
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 12 Nr. 3; UStG § 3 Abs. 9a Nr. 1, § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 – VIII R 54/07
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-04-08 |
Seiten 117 - 120
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