Eine Sozietät von Rechtsanwälten, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig sind, erzielt aus der Berufsbetreuung Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Änderung der Rechtsprechung). Die Abfärberegelung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG findet daher keine Anwendung.
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3
BFH-Urteil vom 15. Juni 2010 – VIII R 10/09
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-12-06 |
Seiten 355 - 358
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