Der Unternehmer handelt bei Inanspruchnahme der Steuerfreiheit nach § 6a UStG nur dann leichtfertig i.S. von § 378 AO, wenn es sich ihm zumindest aufdrängen muss, dass er die Voraussetzungen dieser Vorschrift weder beleg- und buchmäßig noch objektiv nachweisen kann.
UStG § 6a; AO §§ 173, 370, 378
BFH-Urteil vom 24. Juli 2014 – V R 44/13
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-28 |
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