UStG § 4 Nr. 11b; MwStSystRL Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe a; Richtlinie 97/67/EG Artikel 2, Artikel 3 Abs. 1, Abs. 4, Artikel 8; PostG § 11, § 33, § 34; PUDLV § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 2
Europarecht wird immer wichtiger. So haben sich Zahlen der EuGH-Entscheidungen wie der Vorabentscheidungsersuchen des BFH in den vergangenen Jahren erhöht (vgl. eingehend dazu Wäger, UR 2018, 45 ff.). In zwei Vorlagen legt der BFH interessante und wichtige Fragen zur Auslegung der MwStSystRL in Verbindung mit der Post-Richtlinie vor. Die Protagonisten dieser Fälle sind gehören zu einer Organschaft. Es klagten die Organträgerin (Verfahren V R 30/15) und die Organgesellschaft, die Post-Dienstleistungen erbringt (V R 8/16). Dabei erbringt das Unternehmen im Wesentlichen förmliche Zustellungen und die Frage ist, ob diese Art der Zustellungen zu den Post-Universaldienstleistungen gehört.
Der V. Senat hat in den Verfahren V R 8/16 und V R 30/15 dem EuGH folgende Fragen gestellt:
1. (nur im Verfahren V R 8/16): Ist die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln – § 33 Absatz 1 des Postgesetzes –) eine Post-Universaldienstleistung nach Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 97/67/EG v. 15.12.1997 (Post-Richtlinie)?
2. Sollte die Frage 1. zu bejahen sein:
Ist ein Unternehmer, der die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften durchführt, ein „Anbieter von Universaldienstleistungen“ im Sinne des Artikels 2 Nummer 13 der Richtlinie 97/67/EG v. 15. 12. 1997, der die Leistungen des postalischen Universaldienstes ganz oder teilweise erbringt, und sind diese Leistungen nach Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates v. 28. 11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem steuerfrei?
(redaktionelle Leitsätze)
BFH-Beschlüsse vom 31. Mai 2017 – V R 8/16 und V R 30/15
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-08 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: