Eine einmalige Entschädigung, die für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte und zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zählt nicht zu den nach dem EStG steuerbaren Einkünften.
(redaktioneller Leitsatz)
BFH-Urteil vom 2. Juli 2018 – IX R 31/16
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 20. September 2016 – 10 K 2412/13 E
(EFG 2016, 1877)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-12-05 |
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