Die Rechtsprechung des BFH zur Einkunftserzielungsabsicht bei den Vermietungseinkünften vollzieht seit dem Jahre 2013 einen „stillen Auslegungswandel“ zum Nachteil verlustbringender „Nicht-Wohnraum-Vermietungen“: Es mehren sich die Fälle, bei denen auch eine auf Dauer ausgerichtete Nutzungsüberlassung das Vorhandensein einer Einkunftserzielungsabsicht nicht mehr garantiert. Auch wenn sich der BFH zu diesem Wandel – bislang ist es ein „sanfter Dreh“ – nicht offen bekennt, sollte bei der Steuerplanung mitbedacht werden, dass die fortwährende Einengung des Kreises der Begünstigungssachverhalte womöglich Vorbote einer baldigen Aufgabe der (noch verbliebenen) Liebhabereiverschonung für unbefristete Wohnraumvermietungen sein könnte (sodann: bekennender Auslegungswandel). Mit der jedenfalls zunehmenden Zahl der auf Liebhaberei zu prüfenden Vermietungsfälle, erlangen die Details zur rechtssicheren Erstellung einer Totalüberschussprognose immer mehr an Bedeutung. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, worauf bei der Prognoseerstellung zu achten ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-06 |
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