DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-04 |
Der Gesetzgeber hat durch das am 18. Juli 2019 in Kraft getretene Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch zahlreiche Änderungen umgesetzt.
Ziel der Legislative ist es, die Aufgaben und Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), einer Arbeitseinheit der deutschen Zollverwaltung, zu bündeln und verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für ihre Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten zu schaffen.
Vorliegender Beitrag informiert über die Rechtsprechung des BFH im Jahre 2019 zu den Personengesellschaften.
Tatsächliche Verständigungen haben ihre Grundlage in einem bestehenden, konkreten Steuerrechtsverhältnis zwischen dem Finanzamt und dem Steuerpflichtigen. Die tatsächliche Verständigung dient dem Rechtsfrieden und der Effektivität der Besteuerung, wenn ein Sachverhalt ansonsten nur unter erheblichem und unangemessenem Aufwand aufklärbar wäre. Vergleiche über Steueransprüche sind jedoch im Hinblick auf die Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung unzulässig.
Auf Betreiben der Europäischen Kommission, als Organ der stark export-orientierten Wirtschaftsunion, wurde gem. deren formellen Vorschlägen aus den Jahren 2008 und 2014 die Schaffung verschiedener europäischer „Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung“, mit eigener (europäischer) Rechtspersönlichkeit und als supranationale Rechtsformen, angestrebt und zum Teil auch bereits verwirklicht. Hierfür wurden verschiedene Gesellschafts-Modelle mit einer gezielt eigenen qualifizierten rechtlichen Außenwirkung und unabhängig von den üblichen nationalen Gesellschaftsformen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten ausgearbeitet (in bewusst rechtlicher Abgrenzung hiervon zugunsten einer echten transnationalen Unternehmensform in Europa).
BFH-Urteil vom 15. Oktober 2019 – V R 19/18
BFH-Urteil vom 15. Oktober 2019 – V R 29/19 (vormals V R 44/16)
BFH-Urteil vom 5. September 2019 – V R 38/17
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