Mit zwei Urteilen aus den Jahren 2007 und 2010 löste der BFH eine intensive Diskussion in Verwaltung, Schrifttum und Rechtsprechung über die steuerbilanziellen Folgen der Vereinbarung einer Rückverkaufsoption beim Kfz-Leasing aus. Keine Beachtung fand im Zuge dieser Diskussion die Frage, welche umsatzsteuerlichen Folgen sich aus der Vereinbarung einer solchen Rückverkaufsoption ergeben. Der vorliegende Aufsatz widmet sich der Frage, inwieweit die Einräumung einer Rückverkaufsoption zu einer umsatzsteuerlich relevanten Leistung führt und welche Folgen sich für die Rechnungsstellung und den Vorsteuerabzug hieraus ergeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-08 |
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