Der BFH hat sich in den letzten Jahren mit der Frage, inwieweit Vermittlungsgebühren als Sonderbetriebseinnahmen zu behandeln sind, mit Überentnahmen von Gesellschaftern, mit der Beteiligung an Kapitalgesellschaften im Sonderbetriebsvermögen, der doppelten Betriebsaufspaltung , einer Genossenschaft als Trägerin des Betriebsunternehmens und Mehrheitsgesellschafterin der Besitzunternehmens, dem Verkauf von Betriebsvermögen einer gewerblichen Mitunternehmerschaft an eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, der teilentgeltlichen Übertragung zwischen Sonderbetriebsvermögen und Gesamthandsvermögen und der Übertragung eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger Buchübertragung von Sonderbetriebsvermögen befasst.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-02 |
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