Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 17.3.2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz. Der Bundesrat beschloss am 15.4.2011, von seinem Einspruchsrecht nach Art. 77 Abs. 2 GG keinen Gebrauch zu machen. Das Gesetz ist am 3.5.2001 (Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt) in Kraft getreten. Der folgende Beitrag stellt die Gesetzesänderung und deren Auswirkungen dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.06.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-06-06 |
Seiten 153 - 159
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: