Ein zentraler Prüfungspunkt bei Betriebsprüfungen ist die Vollständigkeit der gebuchten Einnahmen. In diesem Zusammenhang rückt der Geldfluss des zu prüfenden Unternehmens in den Focus des Prüfer. Für die Beurteilung der behaupteten Herkunft von Geldern ist die Nämlichkeit des Geldes ausschlaggebend, die
– auf Betriebskonten
– auf Privatkonten
– in bar (Kasse)
transferiert werden. Diese Nämlichkeit ist das Kriterium für die Frage: „Kann der untersuchte Geldbetrag überhaupt aus der vom Stpfl. erklärten Quelle stammen?“
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-08 |
Seiten 146 - 148
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