Zum 1.1.2015 wurden im nationalen Steuerrecht Ergänzungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie umgesetzt. Dazu hatte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer Vorschriften – kurz dem KroationG – die Grundlagen geschaffen. Eine dieser Umsetzungen wurde als Mini-One-Stop-Shop-Regelung bekannt, und betrifft zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen sowie die auf elektronischem Weg erbrachten Leistungen an Nichtunternehmer und besonders genannte Leistungsempfänger. Dieses Verfahren könnte ein erster Versuch sein, die seit 1993 geltende Übergangsregelung des EG-Binnenmarkts zu einem Verfahren der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip umzugestalten. Zu den nationalen Gesetzesänderungen hat das BMF begleitend am 11.12.2014 ein umfangreiches Schreiben herausgegeben, mit dem auch der UStAE ergänzt worden ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-04 |
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