Gerade im Zuge von Bankenprüfungen kann sich das Problem auftun, wer dafür einzustehen hat, dass Kapitalertragsteuer nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde bzw. Steuerbescheinigungen fehlerhaft sind. Die Frage nach der Haftung für nicht einbehaltene bzw. abgeführte Kapitalertragsteuer kann sich aber auch im Zusammenhang mit einer vGA stellen. Der folgende Beitrag will zu dieser Rechtsmaterie einen praxisbezogenen Überblick geben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: