Während Problembereiche des externen Rechnungswesens (z.B. Rückstellungen) in der Steuerrechtsliteratur häufig thematisiert werden und dazu eine Vielzahl von Veröffentlichungen vorliegt, gibt es nur wenige Darstellungen über die Grundzüge der Kosten- und Leistungsrechnung und ihre Stellung im betrieblichen Rechnungswesen im Hinblick auf die steuerrechtliche Relevanz. Zur Erfassung der Geschäftsvorfälle und der Leistungsvorgänge im betrieblichen Rechnungswesen wird eine bestimmte Terminologie verwendet, deren Grundbegriffe nachstehend erläutert werden. Die Kenntnis der Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens, vor allem der Begriffe, die in der Kosten- und Leistungsrechnung eine Rolle spielen, ist Voraussetzung für das Verständnis der Zusammenhänge zwischen externem und internem Rechnungswesen. Wesentlicher Zweck der Kosten- und Leistungsrechnung ist die Bestandsbewertung für die externe Rechnungslegung. Auch die dem Steuerrecht systemimmanente Zuschlagsberechnung als Kalkulationsmethode baut auf der Kosten- und Leistungsrechnung auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-24 |
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