Die vielen Facetten der Betriebsprüfung unterliegen einem ständigen Wandel. Ein Blick in die nahe Zukunft rückt die Kassennachschau ab 2018, eine Zertifizierungspflicht für moderne Kassensysteme ab 2020 und das schleichende Ende der offenen Ladenkasse (aufgrund der hohen Hürden der aktuellen Rechtsprechung und schlussendlich auch der einschlägigen Literatur zu diesem Thema) in den absoluten Fokus der Betriebsprüfung. Aber auch die Einzelaufzeichnungspflicht und die Vorlage von digitalen Daten (sind Daten nicht bereits digital?) und die wichtige Frage: „ich habe Daten, was mache ich jetzt als Betriebsprüfer damit?“ ermöglichen interessante Diskussionen zwischen Finanzverwaltung, Steuerberatung und sogar Richtern der FG und des BFH. Das aktuell beliebte Hinterfragen der Sinnhaftigkeit herkömmlicher Verprobungsmethoden oder der historischen Beleg- oder Formalprüfung führt zu Unsicherheiten in allen Bereichen. Moderne Prüfungsansätze wie die Summarische Risikoprüfung (SRP) oder der Schnittstellen-Verprobung (SSV) versuchen sich als Rettungsanker oder „roten Faden“ durch die digitale Betriebsprüfung abzusetzen und erfreuen sich aufgrund ihrer Logik und Anwenderfreundlichkeit zunehmend an Beliebtheit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.10.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-10 |
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