Im Zeitpunkt des Wechsels einer steuerpflichtigen AG in den steuerbefreiten REIT-Status entweder in den einer Vor-REIT-AG oder einer REIT-AG selbst (Statuswechsel) sind grundsätzlich die in Grund und Boden und Gebäuden enthaltenen stillen Reserven aufzudecken und zu versteuern (§ 13 Abs. 1 und 3 Satz 1 KStG). Den Weg dorthin hat der Gesetzgeber allerdings weitestgehend von steuerlichen Hindernissen befreit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-05-15 |
Seiten 136 - 141
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