Ausgangspunkt für die Bewertung der Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) des Anlage- und Umlaufvermögens stellen die Anschaffungs- und Herstellungskosten dar. Die im eigenen Betrieb hergestellten Wirtschaftsgüter sind mit den Herstellungskosten, die von Dritten erworbenen Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Herstellungskosten beinhalten alle auf die Herstellung verwendeten Kosten. Voraussetzung ist ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Herstellung. Die Herstellung umfasst den gesamten Zeitraum vom Beginn des Herstellungsvorgangs bis zur Fertigstellung in gebrauchsbereitem Zustand. Maßgebend ist der sachliche Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Herstellungsvorgang.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-05 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: