Bereits durch das Gesetz vom 23.7.2004 zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung traten zum 1.8.2004 ein neues Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) und Änderungen von Vorschriften in verschiedenen anderen Gesetzen (z.B. Umsatzsteu er- und Einkommensteuergesetz) in Kraft. Schwarzarbeit schädigt nicht nur gesetzestreue Unternehmer sowie Arbeitnehmer und verursacht enorme Einnahmeausfälle bei der Sozialversicherung und dem Fiskus.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-23 |
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