Zweck einer Außenprüfung ist gem. § 2 Abs. 1 BpO die Ermittlung und Beurteilung steuerlich bedeutsamer Sachverhalte, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu gewährleisten. Neben Steuerpflichtigen, die gewerbliche oder land- und forstwirtschaftliche Einkünfte erzielen oder die freiberuflich tätig sind, unterliegen auch Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG von mehr als 500.000 EUR der Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO.
Dieser Aufsatz untersucht, welche Einkünfte bei der Ermittlung des Schwellenwerts von 500.000 EUR gem. § 147a Abs. 1 AO zu berücksichtigen sind und stellt die sich hieraus ergebenden Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsfristen für Zwecke der Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO bei Steuerpflichtigen mit „bedeutenden Einkünften“ dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: