Das Verhältnis von Insolvenz- und Steuerrecht führt in der Praxis zu zahlreichen Problemen. Die – prinzipiell nicht auf den Insolvenzfall konzipierten – steuerrechtlichen Regelungen können mit dem Insolvenzrecht kollidieren. Dies gilt insbesondere für die steuerlichen Haftungsvorschriften. Ungeklärt sind namentlich die Auswirkungen der Anfechtung von Steuerzahlungen durch den Insolvenzverwalter auf die Haftung des Geschäftsführers der insolventen GmbH. Der Insolvenzverwalter kann nach Maßgabe der §§ 130 –146 InsO Rechtshandlungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, anfechten. Folge einer wirksamen Anfechtung ist, dass der Gläubiger das Erlangte an die Insolvenzmasse zurückzugewähren hat. Die Insolvenzanfechtung ist also ein „zweischneidiges Schwert“ und entwickelt sich zu einem größer werdenden Problem für die Finanzverwaltung. Neuere Entscheidungen der Finanzgerichte geben Gelegenheit, sich mit hier auftretenden Fragen zu befassen, zu denen der BFH bisher allenfalls am Rande Stellung genommen hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-11-01 |
Seiten 313 - 318
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