Erst das seit dem 1.1.2002 eingeführte Datenzugriffsrecht der Finanzbehörde hat nunmehr im Problemkreis von gesetzlich nicht geforderten (§ 146 Abs. 6 AO) und gesetzlich erforderlichen Aufzeichnungen zu einer am 23.9.2009 veröffentlichten Grundsatzentscheidung des BFH (so die Pressestelle des Bundesfinanzhofs) geführt, die auf den ersten Blick die Steuerpflichtigen zu spalten scheint. Buchführungspflichtige Unternehmen müssen die digitale Prüfung erdulden, Überschussrechner nach § 4 Abs. 3 EStG sollen davon zumindest teilweise verschont sein, da freiwillige Aufzeichnungen zwar steuerlich relevant sein können, der digitalen Vorlagepflicht aber nicht unterliegen, wenn sie der Besteuerung nicht zu Grunde zu legen sind. Auch nach mehrmaligen Lesen und nach Analyse der Entscheidung stellt der Leser fest, dass trotz mancher Klarstellungen gewichtige Fragen fraglicher als zuvor sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.12.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-12-10 |
Seiten 337 - 341
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