Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind in der Praxis ein beliebtes Instrument der Einkommensverlagerung, vor allem von Eltern auf ihre Kinder oder umgekehrt. Die Einkommensverlagerung ist perfekt, wenn die Darlehenszinsen beim Schuldner, im Allgemeinen den Eltern bzw. dem Elternteil, als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind. Der Darlehensgläubiger, i.d.R. das Kind, muss die ihm gutgebrachten Darlehenszinsen zwar als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern, Sparer-Freibetrag und Tarifvorteile führen aber häufig zu nicht unerheblichen Steuerersparnissen. Beachtliche Steuervorteile lassen sich nicht nur bei der Einkommensteuer, sondern auch bei der Gewerbesteuer erzielen, da Schuldzinsen ab 2008 nur dann zu 25% beim Gewerbeertrag hinzugerechnet werden, wenn die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG insgesamt den Hinzurechnungsfreibetrag von 100.000 Euro übersteigen, was aber oft nicht der Fall ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.12.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-12-10 |
Seiten 340 - 348
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: