Sollte die am 23.6.2016 getroffene Volksabstimmung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über den Austritt aus der EU vollzogen werden, werden Unternehmer im Hinblick auf das Steuerrecht vor vielfache Herausforderungen gestellt. Derzeit ist noch nicht abzusehen, wann und wie sich die Rechtslage nach einem EU-Austritt ändert. Gem. Art. 50 des Vertrags über die Europäische Union wird derzeit zwischen Großbritannien, Nordirland und der EU über ein Austrittabkommen verhandelt. Die Mitgliedschaft endet nach Art. 5 EUV spätestens zwei Jahre nach der Mitteilung über die Austrittsabsicht. Somit steht das Ende der Mitgliedschaft am 30.3.2019 kurz bevor. Vielfach gibt es Medienberichte, dass sich Institutionen und Unternehmen auf einen sog. harten Brexit vorbereiten, es mithin zu einem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU ohne ein Austrittsabkommen kommen kann, welches einen Zugang zum europäischen Binnenmarkt vorsieht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-05 |
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