Die Auswertung der Bilanzpolitik kann zur Festlegung von Prüfungsschwerpunkten herangezogen werden. Durch das Nachvollziehen der vom Bilanzaufstellenden getroffenen Entscheidungen kann die Prüfung ziel- und ergebnisorientiert durchgeführt werden. Die Überprüfung der bilanzpolitischen Gestaltung kann Gesamtzusammenhänge aufzeigen oder Hinweise geben, hinsichtlich welcher Punkte der Rechnungslegung eine eingehende Prüfung notwendig ist. Die Überprüfung des vom Bilanzaufstellenden angewandten Instrumentariums liefert operationale Ergebnisse, wobei sich – ausgehend von Bilanzierungs- und Bewertungsregeln – eine direkte Verknüpfung zwischen der Prüfungsplanung, der materiellrechtlichen Fragestellung und dem Prüfungsverfahren ergibt. Diese Vorgehensweise leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Systematisierung des Prüfungsverfahrens hinsichtlich der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte. Voraussetzung für die Anwendung und die Auswertung des bilanzpolitischen Instrumentariums im Rahmen der Prüfungsplanung ist die Kenntnis der Zwecke und Ziele der Bilanzpolitik Zu diesem Thema sollen mehrere Beiträge zu bilanzpolitischen Einzelfragen und deren Auswertungsmöglichkeiten im Rahmen der Betriebsprüfung veröffentlicht werden.
Im vorhergehenden Beitrag wurden die wesentlichen bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten in der Handelsbilanz (Einzelbilanz) der Einzelunternehmung und der Kapitalgesellschaft im Überblick dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-08 |
Seiten 221 - 227
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