Feststellungen und die sich daraus ergebenden Prüfungsurteile können im Rahmen einer Vollprüfung oder einer Auswahlprüfung gewonnen werden. Zur Prüfungsplanung gehört daher auch die Entscheidung für eine der. beiden Prüfungsmethoden. Neben weiteren Prüfungsmethoden bieten die Formen der Auswahlprüfung Lösungsmöglichkeiten zur Bewältigung der Prüfungsaufgabe. Die Beschränkung der Prüfung auf eine Auswahl besonders intensiv zu prüfender Teilbereiche entspricht auch der Rechtfertigung der Betriebsprüfung, die in der prophylaktischen Wirkung besteht. Ein möglicher Prüfungsansatz ist es, die vom Bilanzaufstellenden hinsichtlich der bilanzpolitischen Gestaltung getroffenen Entscheidungen zu analysieren. Bilanzpolitik kann als zielgerichtete Auswahl verschiedener möglicher Bilanzierungsformen bezeichnet werden. In Kenntnis des Informationsgehalts des Jahresabschlusses und im Hinblick auf den erforderlichen Informationswunsch der Betriebsprüfung sollte im Rahmen der Prüfungsplanung der Versuch unternommen werden, das mit dem Jahresabschluss zur Verfügung stehende Informationspotential auszuwerten.
Die Möglichkeit der Überprüfung der vom Bilanzaufstellenden ausgeübten Bilanzpolitik ist nicht isoliert zu sehen, sondern als Orientierungsmöglichkeit in der Einstiegsphase der Prüfung. Die Bilanzpolitik ist ein Teil der Unternehmenspolitik und dient der Durchsetzung unternehmerischer Zielsetzungen. Ziel der Bilanzpolitik ist u. a. auch die Verringerung der Steuerbelastung. Die Auswertung der Bilanzpolitik kann damit zur Festlegung von Prüfungsschwerpunkten herangezogen werden. Durch das Nachvollziehen der vom Bilanzaufstellenden getroffenen Entscheidungen kann die Prüfung ziel- und ergebnisorientiert durchgeführt werden. Die Überprüfung der bilanzpolitischen Gestaltung kann Gesamtzusammenhänge aufzeigen oder Hinweise geben, hinsichtlich welcher Punkte der Rechnungslegung eine eingehen de Prüfung notwendig ist.
Voraussetzung für die Anwendung und die Auswertung des bilanzpolitischen Instrumentariums im Rahmen der Prüfungsplanung ist die Kenntnis der Zwecke und Ziele der Bilanzpolitik. Zu diesem Thema sollen mehrere Beiträge veröffentlicht werden. In den vorhergehenden Beiträgen wurden die wesentlichen bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten in der Handelsbilanz (Einzelbilanz) der Einzelunternehmung und der Kapitalgesellschaft im Überblick dargestellt.1) In einem weiteren Beitrag wurden die bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Zugangsbewertung beim Vorratsvermögen (Verfahren zur Ermittlung der Anschaffungskosten beim Vorratsvermögen) aufgezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-09-10 |
Seiten 260 - 267
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